Может кто-нибудь помочь с переводом? Через переводчик не понимаю (
Ihre Anfrage haben wir erhalten.
Da wir ausschließlich für den Vollzug der Zweckentfremdungssatzung zuständig sind, können wir Ihnen die Frage, die im Wesentlichen privatrechtlicher Natur ist, nicht beantworten.
Wir können Ihnen die aktuelle Gesetzes- und Rechtslage erläutern:
Gemäß der Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München (ZeS) darf eine eigene (selbstgenutzte) Wohnung, d. h. die gesamte Wohnung, maximal für acht Wochen (56 Kalendertage) pro Kalenderjahr zum Zwecke der Fremdenbeherbergung vermietet werden. Die acht Wochen können auf mehrere Zeiträume innerhalb des Kalenderjahres verteilt werden.
Eine Ausnahme von den acht Wochen pro Kalenderjahr sieht die Satzung nicht vor. Insoweit kann auch keine Genehmigung für eine etwaige Überschreitung der acht Wochen erteilt werden.
Wird die Wohnung - wie in Ihrem Fall - nicht selbst genutzt, so ist nach geltender Rechtsprechung auf das der Wohnung zugrunde liegende Nutzungskonzept abzustellen. Die oben genannte Acht-Wochen-Regelung ist hier nicht anwendbar.
In diesen Fällen ist eine umfangreiche Einzelfallprüfung notwendig, ob eine zweckfremde Nutzung vorliegt. Diese ist gegeben, wenn Wohnraum zum Zwecke der Fremdenbeherbergung oder für kurzzeitige Zeiträume mit einer Mietdauer bis maximal 6 Monaten vermietet wird.
Eine festgestellte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet.
Sofern Ihr Vermieter weitere Fragen hat, kann er sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Я верно понял, что аренда до 6 мес считается краткосрочной, и за это лендлорд может получить штраф?