Даже если твоя личная квартира, а не съемная
Generell ist es jedem Privatmenschen gestattet, in seiner eigenen Wohnung Kameras anzubringen, solange diese ausschließlich den eigenen Bereich filmen. Da es sich bei der Unverletzlichkeit der Wohnung um ein Grundrecht handelt, kann ein Vermieter dagegen nichts tun. Mietvertragliche Klauseln, die das Anbringen von Kameras verbieten, sind gemäß dem Mietrecht nicht gestattet.