>Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
>Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
>Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.