OS
Size: a a a
OS
N
MP
N
A
N
A
D
A
D
A
D
A
Für Einreisende besteht eine allgemeine Testpflicht. Das Corona-Testergebnis sowie alle erforderlichen Unterlagen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Einreise eingereicht werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Personen, die unter eine Ausnahme nach § 4 Coronavirus-Einreiseverordnung fallen.
Anforderungen an den Test (weitere Infos hier)
· Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern vorgenommen worden sein.
· Der Befund muss in der Sprache Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein.
· Ein Befund wird nur anerkannt, wenn er von einem geschulten Personal durchgeführt wurde und dies durch Stempel und/oder Unterschrift nachvollziehbar ist
· Des Weiteren müssen auf dem Befund das Datum der Testung und Angaben zur Testmethode oder dem Testfabrikat ersichtlich sein.
A
N
A
A
N
A
MA