Die Republik Österreich hat seit dem 4. Juni alle Einreisebeschränkungen gegenüber ihren Nachbarstaaten (mit Ausnahme Italiens) aufgehoben. Die Verordnung hebt die Beschränkungen für alle Personen auf, die aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten haben.
Damit entfällt für Einreisen aus Deutschland (auch auf dem Luftweg) die Anforderung, einen gültigen negativen Covid-19-Test vorzuweisen bzw. sich in 14-tägige Heimquarantäne zu begeben. Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland werden aufgehoben.
Voraussetzung ist jedoch, dass glaubhaft gemacht werden kann, dass man sich in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten (nicht Italien) aufgehalten hat.