GI
zur Durchreise in den Heimatstaat, soweit keine alternative Reiseverbindung besteht und sofern die Einreise in diesen Staat und die Durchreise durch Transitstaaten möglich ist. Der Reisezweck und die Einreisevoraussetzungen für die Ziel- und Transitstaaten sind nachzuweisen (Reisepass, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel, Fahrkarten oder Flugscheine). Unter diesen Voraussetzungen ist auch die Einreise auf dem Landweg möglich, um von einem in Deutschland gelegenen Flughafen abzufliegen.
link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html;jsessionid=6D60E3D7B70E689AE027D45C8F2846CD.1_cid334?nn=5931604#doc13824392bodyText9
это вот из FAQ с сайта полиции