Selbst wer seine Steuererklärung per ELSTER und Zertifikat und damit komplett elektronisch versendet, musste bisher bestimmte vorgeschriebene Belege auf dem Postweg hinterherschicken. Damit soll es nun vorbei sein. Denn das Finanzamt fordert die Belege, die es sehen will, nur noch bei Bedarf an. Sie müssen von sich aus also keine Belege mehr einreichen. Das gilt insbesondere für Spendenquittungen, die Sie bisher zwingend vorlegen mussten.
Aus der Vorlagepflicht wird damit eine Aufbewahrungspflicht. Belege, die nicht vom Finanzamt angefordert werden, müssen Sie ab Erhalt des Steuerbescheids noch ein Jahr aufheben (§ 50 Abs. 8 EStDV).
Inkrafttreten: Dies gilt für alle Zuwendungen, die ab 1.1.2017 dem Spendenempfänger zufließen. #steuer #Steuererklärung #налоги