Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage eines Schülers und seiner Eltern ab. Ein Lehrer hatte dem Jungen das Handy an einem Freitag abgenommen, weil er damit den Unterricht gestört habe. Der Schulleiter wollte das Mobiltelefon zunächst nicht herausgeben und behielt es über das Wochenende ein. Erst am folgenden Montag durfte die Mutter des Jungen das Gerät im Schulsekretariat wieder abholen. Das Urteil stammt vom April 2017. —— это из немецкой практики. могу перевести, если гугл криво переведет