VI
gewerbliche Mieten oder Pachten
Leasingsaufwendungen
eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.
Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter.