Der mögliche Höchstsatz für das ALG 1 liegt also bei 1.875,53 Euro in den neuen Bundesländern und bei 2031,56 Euro in den alten. Diese Beträge zahlt die Arbeitslosenversicherung maximal.
Der mögliche Höchstsatz für das ALG 1 liegt also bei 1.875,53 Euro in den neuen Bundesländern und bei 2031,56 Euro in den alten. Diese Beträge zahlt die Arbeitslosenversicherung maximal.
Der mögliche Höchstsatz für das ALG 1 liegt also bei 1.875,53 Euro in den neuen Bundesländern und bei 2031,56 Euro in den alten. Diese Beträge zahlt die Arbeitslosenversicherung maximal.