Aus dem Kanzleramt wurde am Samstag folgendes Rechenbeispiel kolportiert: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (ein Partner in Voll-, einer in Teilzeit) profitiert zunächst einmal mit 720 Euro durch den Kinderbonus (360 Euro mal 2). Zusätzlich beträgt die Entlastung beim Vollzeitgehalt (Annahme: 2000 Euro brutto) 350 Euro, und jener Partner, der in Teilzeit arbeitet, wird mit 100 Euro durch die Negativsteuer entlastet. Macht in Summe 1170 Euro als Einmalzahlung.