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так что:
Es besteht keine Verpflichtung, Photovoltaik-Anlagen für eine erfolgreiche Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Grundsätzlich können die Module zur solaren Stromerzeugung ohne jede Meldung betrieben werden.
Wenn der Anlagenbetreiber allerdings die Einspeisevergütung erhalten möchte, dann muss zunächst die Photovoltaik Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet sein. Meldepflichtig sind Anlagen, die nach § 32 EEG zu den Freiflächenanlagen, nach § 33 EEG zu den Anlagen auf oder an Gebäuden oder nach § 33b direkt vermarket werden. Ist die Anmeldung erfolgt, kann die Vergütung nach §§ 18 bis 33 EEG verlangt werden.